Maximilian
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Im Zuge einer schwerwiegenden Erkrankung meines Bruders erfolgte die Inanspruchnahme der Leistungen des privaten Pflegedienstes "Private Pflege mit Herz".
Die Erbringung der Leistungen wurde durch die leitende Mitarbeiterin des Unternehmens in unserem Haushalt vorgenommen. Der Leistungsumfang umfasste Reinigungsarbeiten mit Staubsaugen und Bettenmachen in einem modernen Wohnumfeld.
Hervorzuheben ist die ausgesprochen hohe Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Pflegekraft verbunden mit einer zügigen und selbstständigen Arbeitsweise.
Demgegenüber stehen jedoch nicht zu vernachlässigende Mängel, die im Rahmen der Leistungserbringung zutage traten: Obgleich sich die leitende Pflegekraft nicht unfreundlich verhielt - war ihr Verhalten durch eine gewisse Distanziertheit und fehlende Empathie geprägt. Dies manifestierte sich in einer bevormundenden und uneinsichtigen Haltung, die unter anderem dazu führte, dass kleinere zu reinigende Bereiche, wie beispielsweise runde Ecken, trotz wiederholter Hinweise nicht berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reinigungsarbeiten teils erhebliche Sachschäden am Mobiliar und an Gebäudebestandteilen, nämlich am Staubsauger, Lampen sowie an der Treppe, verursacht. Zwar erfolgte seitens der Versicherung des Pflegedienstes "Private Pflege mit Herz" eine finanzielle Entschädigung in Höhe von mehreren tausend Euro - jedoch hätte die Entstehung der Schäden durch die leitende Mitarbeiterin bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt leicht vermieden werden können.
Äußerst besorgniserregend ist dabei der Umstand, dass seitens des Pflegedienstes "Private Pflege mit Herz", insbesondere durch die verantwortliche leitende Mitarbeiterin, kein Bedauern über die verursachten Schäden zum Ausdruck gebracht wurde. So kann man sich von hier - gerade mit der im Laufe der Zeit immer ruchbar werdenden gewissen Grobheit der durchgeführten Reinigungstätigkeit - gerade nicht des Eindruckes einer gewissen Gleichgültigkeit dieser gegenüber dem Eigentum Dritter erwehren. Im Nachgang kündigte der Pflegedienst "Private Pflege mit Herz" sogar das seit mehr als sechs Jahren bestehende Vertragsverhältnis ohne vorherige Ankündigung und ohne Verlangen einseitig. Auf entsprechende Bitte um Rücknahme der Kündigung hat der Pflegedienst diese mit dem bloßen Hinweis aufrechterhalten, dass dies in solchen Fällen der üblichen Praxis entspreche.
Es ist hierzu anzumerken, dass wir die Leistungen der leitenden Mitarbeiterin in der Vergangenheit stets wertschätzten. So haben wir sie gegenüber der Unternehmensführung wiederholt gelobt und ihr auch persönliche Aufmerksamkeiten, wie beispielsweise zu Weihnachten, zukommen lassen.
Die Kündigung als Reaktion auf die Schadensverusachung der eigenen Mitarbeiterin - im Wissen des Pflegedienstes um die ohnehin schwere Situation der Erkrankung meines Bruders gerade in der wirtschaftlichen Situation - hat für uns den Charakter einer völlig unbegründeten Sanktion mit einer sozialen Härte, welche ihresgleichen sucht.
Damit kann der ambulante Pflegedienst "Private Pflege mit Herz" - welcher durch sein tatsächliches Verhalten den in seinem Namen enthaltenen Anspruch auf "Herzlichkeit" ins krasse Gegenteil verkehrt hat, nämlich, dass eigene wirtschaftliche Interessen über soziale Verantwortung der Kunden gestellt werden - nicht zur Inanspruchnahme empfohlen werden.